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ACHTUNG, GESETZ GILT SEIT 1. MAI 2010

WAS GILT AM ARBEITSPLATZ?


DAS BUNDES-GESETZ

Geschlossene Räume, die mehr als einer Person als Arbeitsplatz dienen, sind ab 1. Mai 2010 rauchfrei.
Davon sind alle Betriebe betroffen: in gemeinsam genutzten Räumen (Mehrarbeitsplätze, Gänge, Cafeteria, Fahrzeugen, Toiletten etc.) darf nicht mehr geraucht werden. An Einzelarbeitsplätzen ist das Rauchen weiterhin erlaubt, wenn Nichtraucher oder Jzgendlich diesen Raum nicht betreten müssen. Personen in anderen Räumen dürfen nicht durch Rauch aus Einzelarbeitsplätzen belästigt werden.
Betriebe sind verpflichtet, das Gesetz umzusetzen. Sie haben die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten, die abgetrennt, besonders gekennzeichnet und ausreichend belüftet sind.

Das BAG und das SECO werden in den nächsten Monaten Umsetzungshilfen zur Verfügung stellen.

Nichtraucherschutz Artikel 19 von SECO
secoargv3art192008d1.pdf [35 KB]


WICHTIGE ÜBERLEGUNG


Information

ÜBERLEGUNG

Also seit 1. Mai 2010 muss auch Ihr Betrieb rauchfrei sein.

Haben Sie sich deswegen schon den Kopf zerbrochen ?
Schieben Sie die Entscheidung noch vor sich her ?
Haben Sie eine kluge Lösung für das Problem ?

Die " Sucht " Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnte Ihnen ja eigentlich egal sein und Sie könnten für Ihren Betrieb ein " generelles Rauchverbot " aussprechen.

Sie denken möglicherweise, dass wäre die günstigste Lösung.

Aus Erfahrung muss ich Ihnen dazu sagen: " Die vermeintlich günstigste Lösung ist leider oft die Teuerste".

Durch ein " generelles Rauchverbot " in Ihrem Betrieb könnten Sie gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlieren und ein " generelles Rauchverbot " würde IHREN Gewinn schmälern.

Warum?

können Sie auf der Seite " Wirtschaftlichkeit " sehen und auch gerade selbst ausrechnen.