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Wie denken Raucher über das Zimmer-Rauchverbot

Wie legen Gäste das Gesetz aus ?

Ich habe mit Rauchern gesprochen, die oft in Hotels übernachten müssen, auch im Winter. Ich habe bei den Gesprächen festgestellt, dass fast jeder Raucher glaubt, die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Rauchverbots, in der Schweiz zu kennen.
Sie beziehen sich nur auf den Artikel 1 des Bundesgesetzes: den Geltungsbereich. Diese Verordnung regelt a: Das Rauchverbot in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen.
Da Sie die Vorschriften der Gastronomie nicht kennen, vertreten Sie die falsche Meinung, dass für ein Hotelzimmer, für das Sie ja schliesslich auch Miete bezahlen müssen, dass gleiche zu gelten hat wie für Ihre Privatwohnung. Ihre Wohnung sei ja schliesslich auch kein öffentlich, zugänglicher Raum. Aus diesem Grunde sei das Hotelzimmer, während Ihres Aufenthaltes, auch kein öffentlich, zugänglicher Raum und demzufolge darf auch im Hotelzimmer geraucht werden.

Die Worte öffentlich und für alle zugänglich sind daran Schuld,
Diese zwei Worte haben die Raucher schon so oft gehört, denn sie werden ja immer und immer wieder an allen Stammtischen wiederholt. Bei den Stammtischdiskussionen geht es ja immer nur um die Beantwortung der einzigen Frage die, ein Raucher wirklich Interessiert: " sind die Räume unserer Stammbeiz wirklich öffentlich und für alle zugänglich ?"

Würde man die gleiche Frage, zu den Räumlichkeiten des Gemeindehauses stellen, ohne gross zu studieren, wäre die Antwort ein schnelles, klares und endgültiges JA.

Ein weiterer Grund:
Weil in der Schweiz die meisten Raucher, Mieter von Wohnungen sind oder eigene Häuser besitzen, die sie nicht untervermieten, denken die wenigsten daran, dass auch ein Rauchverbot von einem Vermieter ausgesprochen werden kann. Obwohl Einige schon selbst die Erfahrung machen mussten, dass es immer mehr Wohnungsvermieter gibt, die das Rauchen zwar nicht verbieten, dafür aber im Mietvertrag ganz klar festhalten, dass für Schäden, die das Rauchen verursacht, der Mieter aufkommen muss, egal wie lange das Mietverhältnis dauert. An was zusätzlich auch nicht gedacht wird ist, dass das gleiche auch für andere Mietobjekte gilt. In diesem Fall eben auch für Gästezimmer in einem Beherbergungsbetrieb.

Abbildung: Information -

AUFKLÄREN ist WICHTIG

Als Gastgeber sollten Sie Ihren Gästen erklären, warum Sie in Ihrem Haus ein Zimmer-Rauchverbot ausgesprochen haben. ( Vor allem, wenn in den Zimmern Rauchmelder und Sprinkleranlagen montiert sind ).

Nach dem ich die Rechtslage geklärt habe, habe ich den Rauchern aufgezeigt welche und wie viele, gute Gründe es gibt, das Rauchverbot in Gästezimmer NICHT aufzuheben. Wir zählten die nachstehend Gründe auf.
Als Hauptgrund nannte ich:
Sicherheitsfragen, vor allem im Bezug auf die Brandgefahr, weil Beherbergungsbetriebe, vor allem in den Bergen mehrheitlich aus Holz gebaut sind, fallen bei der Entscheidung sehr stark ins Gewicht.
Auch die kurzen Mietzeiten der Zimmer sind ein wesentlicher Grund. Fallen doch in relativ kurzen Intervallen, wegen dem Rauchen, erhebliche Kosten für die Reinigung und den Ersatz von Vorhängen, Teppichen etc. an, bis das Zimmer wieder in dem Zustand ist, in dem es die Nichtraucher und die Raucher anzutreffen wünschen.
Auch der Faktor Zeit spielt eine grosse Rolle, denn die Zimmer können, wegen der zusätzlichen Reinigung, nicht mehr nahtlos dem nächsten Mieter übergeben werden. Es würde Tage/Nächte geben, an denen einzelne Zimmer, wegen der Reinigung gar nicht für die Vermietung zur Verfügung stehen würden. Das Resultat davon wären Gewinneinbussen. Diese und die Mehrkosten für die zusätzliche Reinigung müssten logischerweise auf die Zimmerpreise verteilt und aufgerechnet werden. Die Zimmerpreise würden dadurch ansteigen.

Nach meiner Aufzählung durfte ich erfreut feststellen, dass die Raucher über das Rauchverbot in Gästezimmer, nachdenken.
Auf einmal war nicht mehr die Rede von: " der Hotelier hat das Rauchverbot falsch verstanden, dass betrifft ja nur das Restaurant und den Speisesaal."

Abbildung: FACT'S -

Auf der anderen Seite verstehe ich die Gäste auch.

Vor dem Rauchverbot wurde in den Gaststuben, an der Bar, an der Rezeption etc. geraucht.
Seit dem Rauchverbot, darf nur noch in bedienten oder unbedienten Fumoirs geraucht werden.
Kann der Gastgeber kein Fumoir zur Verfügung stellen, bleibt nur noch das Rauchen vor dem Haus, oder auf dem Zimmer-Balkon, sofern einer vorhanden ist.

DAS IST BESTIMMT KEINE LÖSUNG !

Für Gastgeber, von Beherbergungsbetriebes ohne Fumoir, haben wir die Lösung für das Problem.

FÜR MICH GIBT ES KEINE PROBLEME, DIE UNLÖSBAR SIND.
AUCH ICH MUSS OFT NUR UMDENKEN UND DIE MITTEL NUTZEN, DIE MIR ZUR VERFÜGUNG STEHEN.

Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie, wie wenig es braucht und was Sie tun müssen, damit sich auch Ihre rauchenden Gäste in Ihrem Hause wohl fühlen.

Dass Sie mit meinem Vorschlag auch noch den Umsatzeinbruch in der Bar auffangen können, wird Sie freuen.