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Was kann im privaten Bereich ändern ?

für Wohnungsmieter

Mietverträge:
Vermieter von Wohnungen werden das Rauchen in Miet-Wohnungen kaum verbieten.
Sie lösen das Problem eleganter.
Im Mietvertrag wird künftig stehen: " Schäden, die durch das Rauchen verursacht werden, müssen vollumfänglich vom Mieter getragen werden."
Das bedeutet, dass auch noch neuwertige Spannteppiche nach einem Auszug, schon nach wenigen Jahren, auf Kosten des Mieters ausgetauscht werden, weil der Rauchgeruch kaum aus dem textilen Bodenbelag entfernt werden kann.
Aufpassen! Das Ersetzen oder Auswechseln des Bodenbelags darf den Rauchenden Mietern nur verrechnet werden, wenn wieder ein gleicher textiler Bodenbelag verlegt wird. Wird ein Laminat- oder anderer, nicht textiler Bodenbelag verlegt, geht dieser zu Lasten des Vermieters.
Weisseln der Decke, streichen der Wände evtl. Ersetzen von Tapeten müssen immer voll von den rauchenden Mietern übernommen werden.

Die Regel: prozentualer Anteil Vermieter/Mieter nach Mietjahren entfällt.

was noch?
Die Versicherungsgesellschaften
werden in der Sparte "Haftpflichtversicherung", nach dem ersten Schadenfall, Schäden, die durch das Rauchen verursacht werden ebenfalls von der Deckung ausschliessen, wenn sie nicht schon beim Abschluss der Versicherung ausgeschlossen sind.

Abbildung: Information -