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NUR EINE Richtlinie und die Konsequenz

Bemerkung zu nur einer Richtlinie

ORIGINAL RICHTLINIENTEXT:

Weil grundsätzlich in allen Bereichen der Gastronomie ein Rauchverbot gilt, dürfen die Gäste im Nichtraucherbereich bezüglich Einrichtung, Angebot, Service etc. nicht diskriminiert werden. Umgekehrt heisst dies, dass der Service im Fumoir nicht komfortabler sein darf als im Nichtraucherbereich, (z.B. nur Fumoir bedient, tiefere Preise im Fumoir, Speisekarte im Fumoir mit grösserem Angebot, nur Fumoir beheizt etc.).


(Die Raucher hingegen dürfen schon diskriminiert werden. Z.B. im Winter draussen Rauchen. Das fördert ganz sicher das Sterben an einer Lungenentzündung. Später wird es dann heissen, er hat zuviel geraucht. Anmerkung des Schreibers).

Diese neue Richtlinie verhindert zusätzlich, dass in vielen Betrieben Fumoirs eingerichtet werden können. Weil es von der subjektiven Beurteilung, dem Empfinden und dem Geschmack eines Prüfers oder Kontrolleurs abhängt. Sie oder Er bestimmen ob ein Raum, im Bezug auf die Einrichtung, komfortabler ist als die Einrichtung der Gaststube. Komfortabler Service ist keine Definition, die geprüft oder bewertet werden kann. Eine Selektionierung auf Grund dieser Definition ist schlicht eine Zumutung. Die Richtlinienverschärfung in diese Richtung ist meines Erachtens kontraproduktiv und trifft wieder einmal, wie fast immer, die Falschen.

Ich versuche Ihnen auch zu erklären warum:
Zur Führung eines Gastrobetriebes wurde früher, in allen Kantonen, ein Wirtepatent verlangt. Die Patentinhaber mussten die Wirtefachschule besucht haben und nur wer die anschliessende Prüfung mit Erfolg bestand, war befähigt einen Gastrobetrieb zu führen. Heute wird das Wirtepatent in vielen Kantonen nicht mehr verlangt.
Viele Absolventen der Wirtefachschule, haben früher nach der Prüfung ein ausgesprochenes Speiselokal übernommen. Andere wiederum eine einfache „ Quartierbeiz “.
Um dem Stolz und der Freude an Ihren Beruf Ausdruck zu verleihen haben viele mit viel Liebe, Engagement und oft viel Geld, Ihr Säli in ein gemütliches Speisesäli umgebaut. Neue Decken wurden eingezogen, Gipsdecken wieder mit schöner Stuckatur versehen, neue Tische wurden angeschafft und fürs neue Speisesäli durften nur Polsterstühle geliefert werden. Neue und zur Einrichtung passende Tages- und Nachtvorhänge hat man auch noch nähen lassen und die Beleuchtung wurde auch noch gerade dem neuen Styl angepasst.
Das Säli wurde der ganze Stolz des Wirtepaares, der Wirtin oder des Wirts.
Im neuen Speisesäli wurden kalte und warme Speisen, kreativ angerichtet, serviert und die Gäste konnen sich von der Kochkunst Ihrer Gastgeberinnen oder Ihres Gastgebers überzeugen.
In diesen "Sälis" wurden auch die Familienfeste der Quartierbewohner wie z.B.: Taufe-Essen, Geburtstagsfeiern, Jubiläen etc. gefeiert. Gelegentlich war es auch der Treffpunkt zum Leidessen nach einer Trauerfeier. Aber auch das gehört dazu.

Jeder Wirtin und jedem Wirt, einer solchen Quartierbeiz mit dem schönem Speisesäli, wird es verunmöglicht, auf Grund der obigen Richtlinien, ein Fumoir einzurichten. Selbst dann nicht, wenn die Wirtin oder der Wirt sich dazu durchringen könnte, das schöne Säli, zu Gunsten seiner Raucher aufzugeben.

Warum nicht? Auf Grund des neuen Gesetzes dürfen Sie die Nichtraucher nicht in die verrauchte Gaststube verbannen, weil die Einrichtung der Gaststube nicht identisch, mit der des Sälis ist.
Also wird der Wirtin oder dem Wirt die Entscheidung einfach abgenommen. Durch diese Vorschriften wird er einfach dazu gezwungen den ganzen Betrieb rauchfrei zu halten.

Die Richtlinien gaukeln zwar vor, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt. In Wirklichkeit ist es aber nicht so. Sie sorgen nur dafür, dass es einen „ absolut rauchfreien Betrieb" mehr gibt.

Die Gaststube wurde für das „ Znüni “, das Mittagessen, das „ Z’vieri “ und für die Verköstigung zwischendurch genutzt. Diniert wurde im Säli. Den ganzen Tag über und am Abend wurde die Gaststube zu dem, was Ihr Name schon sagt, zur öffentlichen, guten Stube. Zur Stube für Alle, die gerne mit jemandem reden, plaudern, fachsimpeln, jassen oder sonst irgendetwas machen wollten. Auch den Einsamen wurde ein Platz am Stammtisch angeboten. Sie wurde auch die Stube für die, die Freunde oder Kollegen vom Sport- oder einem anderen Quartierverein treffen wollten. Man traf sich da, nach dem Training zum Durstlöschen. Die Klub-Fahnen vom Velo-Klub und vom Turnverein wurden in die Vitrinen an der Wand gehängt. Für den Schach-Klub war die Gaststube zu laut. Sie fanden Ihren Platz dafür im ruhigen Säli. Alle trafen sich in der Gaststube. Ob Jung ob Alt, ob Mann oder Frau, Ehepaare und Verliebte, vom Stift bis zum Generaldirektor. Geschäfte wurden abgeschlossen. Freundlichkeiten wurden ausgetauscht. Für eine Besorgung oder eine kleine Arbeit fand sich immer jemand, der helfen wollte und auch konnte. Unzählig viele Dinge könnte man noch aufzählen, die sich so, nur in einer Quartierbeiz oder in der Beiz an der Ecke abspielen konnte. Jeder kannte Jeden und dadurch wurde auch der Zusammenhalt im Quartier gestärkt. Und nun? Wegen einem idiotischen und absolut unnötigen Rauchverbot sollen wir in Zukunft auf all diese wahren Werte verzichten müssen, einfach alles vergessen!

Für was?
Wir können am Rauchverbot nichts verdienen, aber sehr viel verlieren. Nur diesmal ist es nicht Geld, sondern viel, viel mehr. Dinge die sich um kein Geld der Welt kaufen lassen. Es geht um Liebe, Geborgenheit, Verständnis und noch um vieles mehr, dessen Aufzählen jeden zeitlichen Rahmen sprengen würde. Die soziale Einrichtung " Gaststube " wird zu Grunde gerichtet.

Was bekommen wir im Gegenzug dafür?
Einfach, noch mehr Vereinsamung (oder kenn Sie etwa alle Mitbewohner in Ihrem Block?. Sehen Sie, es ist gar nicht so einfach auf die Schnelle alle aufzuzählen).
Was noch? Noch mehr Unverständnis für Randständige. Für die Integration unserer Mitbürger mit Migrations-Hintergrund wird es ohne Geselligkeit bestimmt auch nicht leichter unsere Sprache zu lernen.

Eine ehrliche Frage: „ Lohnt sich dieser Tausch? “ Ich denke, nein.

Vor dem Rauchverbot durfte in der Gaststube der Quartierbeiz, auch in der Gaststube der Eckkneipe, geraucht werden.
Aber auch in diesen Betrieben gab es schon Speisesäli, in denen nicht geraucht werden durfte. Nur dieses Verbot hat der Wirt selbst ausgesprochen. Er wurde von niemandem dazu gezwungen.
Mit dem Rauchverbot hat sich das geändert. Der Wirt muss den ganzen Betrieb rauchfrei machen und dadurch seine rauchenden Gäste diskriminieren. Zu dieser Diskriminierung wird er genötigt. Diese Nötigung wird entschuldigt mit den Worten:

„ die Stimmbürger wollten es so “.

Der Wirt, wird also dazu gezwungen einen Teil seiner Gäste, eben die Raucher, die Ihm auch zu seinem bescheidenen Wohlstand verholfen haben oder mindestens mitgeholfen haben Ihm das Überleben bis zum Rauchverbot zu sichern, im wahrsten Sinne des Wortes „ Aussen vor zu lassen “. Zur finanziellen Belastung kommt auch noch die „ moralische Belastung “.
Das ist noch nicht alles. Dem Wirt, wird auch noch verunmöglicht seinem eigentlichen Grundsatz folge zu leisten, nämlich „ ALLEN “ ein guter GASTGEBER zu sein.

Die freie Marktwirtschaft und die Regel von: „ Angebot und Nachfrage “ hatten, bis zum Rauchverbot, auch in der Gastronomie Gültigkeit. Dies beweist das Verhältnis zwischen Raucher- und Nichtraucherrestaurants vor dem Rauchverbot.
Wenn die Nichtraucher-Bewegungen Recht hätten mit Ihrer Behauptung wären vor der Abstimmung, schon über 50 Prozent der Restaurants, freiwillig, rauchfrei gewesen und es hätte nie einer Abstimmung bedurft. Mit der Abstimmung haben wir noch zusätzlich erreicht, dass sich fast jeder „ Beizer “ als Versager vorkommen muss, weil er die Zeichen der Zeit nicht frühzeitig erkannt hat.

Seit dem Rauchverbot, aber nur während den ersten Tagen, konnten einige Wirte tatsächlich neue Gesichter unter Ihren Gästen ausmachen. Schon nach kurzer Zeit war das jedoch wieder vorbei. Nach dem sich jeder überzeugte JA-Stimmer, in einem Restaurant davon überzeugen konnte, dass sein JA auch umgesetzt worden ist, ist er zufrieden nach Hause gegangen. Gefallen scheint er an der Gastronomie, trotz Rauchverbot, nicht gefunden zu haben, sonst wäre er wieder einmal gekommen.

Das Ganze erinnert mich an die damalige Zeit, als wegen dem zu hohen Alkoholverbrauchs alkoholfreie Cafés verlangt wurden. Es wurden viele neue Cafés eröffnet. Die Cafetièrs konnten jedoch, vom erhofften Gewinn, nicht lange Überleben. Viele Betreiber reichten, schon nach relativ kurzer Zeit, ein Gesuch ein, dessen Bewilligung es Ihnen ermöglichte auch Alkohol ausschenken zu können.

Obwohl es erwiesen ist, dass Alkoholiker ganze Familien zerstören können, haben die meisten Cafetiès die Alkoholausschank-Bewilligung erhalten.

Dass ein Raucher, wegen seiner Sucht, einmal eine ganze Familie ins Unglück gestürzt hätte, ist mir nicht bekannt und ich denke, wenn es einmal passieren würde, dürfte dies die Ausnahme bleiben.

Abbildung: Kurt Oser -