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Die in einigen Kantonen vorgeschriebenen Geräte

KÖNNEN VON UNS GELIEFERT WERDEN

Ich habe mich in verschiedenen Kantonen, mit Erfolg, dafür eingesetzt, dass " Raum-Luftreiniger mit HEPA - Schwebstofffilter " in Fumoirs eingesetzt werden können,
an Stelle der teuren und aufwendigen Lüftungen.

Das ist mein Beitrag zum Energiesparen.

In der geänderten Bauverordnung z.B. des Kantons Bern steht jetzt im Art. 64 Abs. 5 ganz klar:

Für Räume ohne mechanische ZU- und AB-Luftanlage genügt ein " Raum-Luftreiniger mit HEPA-Schwebstofffilter ".


In den Bestimmungen des Kantons Appenzell Innerrhoden steht:

Ausreichend belüftet im Sinne von Art. 2 des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen ist der Raucherraum, wenn er folgendes enthält:
1.
eine mechanische Lüftung mit einer Zuführung von mindestens 36 m3 Frischluft pro Stunde und Platz ODER
2. einen der Raumgrösse entsprechenden Luftreiniger mit HEPA-Schwebstofffilter ODER
3.
eine der Raumgrösse angemessene Fensterfläche, die sich zur regelmässigen Frischluftzufuhr öffnen lässt.

Wir können Ihnen solche Geräte liefern.